Allgemeine Lizenzbedingungen der re Recognition GmbH mit Sitz in Kreuzlingen, Schweiz

Anwendung- und Geltungsbereich

1. Die Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen gelten für unsere ICR/OCR Software zur digitalen Interpretation von hand- oder maschinenschriftlichen Zeichen (nachfolgend «KADMOS») in all seinen Versionen gemäss unserem jeweils aktuellen Handbuch, welches auf unserer Internetseite abrufbar ist. Für spätere Updates von KADMOS sowie für etwaige Zusatzmodule oder -funktionen gelten die Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen entsprechend. Dasselbe gilt im Hinblick auf Zusatzinformationen, Dokumentationen, Softwarekomponenten und Softwarecodes, die im Rahmen eines Supportes durch uns geliefert oder zugänglich gemacht werden.

2. KADMOS kann vom Server heruntergeladen werden. Mit dem Herunterladen von KADMOS werden die vorliegenden Lizenzbedingungen verbindlich. Von diesen Lizenzbedingungen abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Allfällige abweichende Geschäftsbedingungen von Ihnen gelten als widersprochen, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.Bestimmungen eines separat abgeschlossenen Lizenzvertrages gehen den Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen vor.

3. Die Bezeichnungen „uns“ und „wir“ in den Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen stehen stellvertretend für die re Recognition GmbH und ihre Rechtsnachfolger, die mit ihr verbundenen Firmen und Tochtergesellschaften. Die Bezeichnungen „Sie“ und „Ihnen“ stehen sowohl für die betreffende Gesellschaft, deren Rechtsnachfolger, die mit ihr verbundenen Firmen und Tochtergesellschaften. Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Ihre Arbeitnehmer, Agenten und andere Beteiligten, die KADMOS nutzen werden, die Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen kennen.

4. Keine Regelung in diesen Lizenzbedingungen intendiert die Begründung eines arbeitsrechtlichen Verhältnisses, eines Agenturverhältnisses, eines Joint Ventures, einer gesellschaftsrechtlichen oder einer treuhänderischen Verbindung. Weder Ihnen noch den Mitgliedern der Organe, Mitarbeitern und Agenten steht das Recht zu, in unserem Namen oder auf unsere Rechnung zu handeln. Insbesondere begründen die Regelungen in diesen Lizenzbedingungen nicht das Recht,Verpflichtungen zu unseren Lasten einzugehen oder Versprechungen, Garantien und sonstige Erklärungen in unserem Namen abzugeben.

Lizenz und Gebrauch von KADMOS

5. Wenn Sie KADMOS herunterladen, gewähren wir Ihnen für die Dauer gemäss den Bestimmungen in Ziffer 13 eine nicht exklusive und nicht ausschliessliche Lizenz für den Gebrauch von KADMOS.

6. Unter „Gebrauch“ wird das Kopieren, Übertragen oder Laden des Inhaltes von KADMOS zum dauerhaften Speichern verstanden, z.B. auf Harddisk, CD-Rom oder auf anderen Speichervorrichtungen, womit die Prozess- und Statusinformationen auf Ihr Computersystem integriert werden sollen. Im Weiteren fällt unter den Begriff „Gebrauch“ das Kopieren von KADMOS in maschinenlesbarer Form mit der Absicht, den maschinenlesbaren Inhalt zu verstehen sowie die Verwendung für die in den nachfolgenden Randziffern
erläuterten Absichten.

7. Die Integration von KADMOS in Ihre eigene Software-Applikation, das Reproduzieren und der Vertrieb dieser Software-Applikation an Kunden ist erlaubt. Der Begriff „Vertrieb“ bedeutet den Verkauf, das Vermieten und Mieten, das Leasing und das Ausleihen von KADMOS. Der Begriff „Kunde“ bezeichnet jeden Inhaber oder Abnehmer Ihrer Software-Applikation, unabhängig davon, für welchen Umfang oder in welcher Form er diese bezieht. KADMOS darf von Ihnen nur vertrieben werden, sofern Sie KADMOS in Ihre Software-Applikation integriert haben. Für jede Kopie von KADMOS, welche von Ihnen mit Ihrer Software-Applikation vertrieben wird, muss eine Lizenzgebühr bezahlt werden. Die Anzahl der Lizenzgebühren ergibt sich aus der Anzahl von Arbeitsplätzen bzw. Prozessoren, auf welchen die Software-Applikation genutzt wird. Wird beispielsweise eine Kopie Ihrer Software-Applikation auf 10 (zehn) Arbeitsplätzen genutzt, sind folglich 10 (zehn) Lizenzgebühren geschuldet.

8. Das Recht zur Vervielfältigung von KADMOS ist auf die für den Vertrieb der Software-Applikationen erforderliche Anzahl beschränkt. Darüber hinaus sind dauerhafte oder vorübergehende Reproduktionen oder Vervielfältigungen von KADMOS, ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder Form, soweit insbesondere (aber nicht abschliessend) das Laden, Anzeigen, Ablaufen, in Betrieb setzen, Übertragen oder Speichern von KADMOS es erfordern, nur im Rahmen der für die Implementierung von KADMOS in die Software-Applikation erforderlichen Benutzung zulässig. Hierzu gehört auch der Austausch zu Servicezwecken. Sie sind berechtigt, angemessene Massnahmen zur Fehlerberichtigung zu ergreifen und hierfür eine Kopie von KADMOS zu erstellen. Im Weiteren darf
eine Sicherungskopie erstellt werden.

9. Im Weiteren sind Sie nicht berechtigt, KADMOS zu kopieren, in irgendeiner Form zu verändern, zu modifizieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren (zerlegen) oder zu dekompilieren, ausser dies ist für das Erreichen der Interoperabilität von KADMOS mit Ihren Programmen unerlässlich.

Lieferung von KADMOS

10. Wir stellen KADMOS als Developer Kit zur Verfügung. Das Developer Kit sowie alle Updates für KADMOS sind via Internet abrufbar. Runtime-Lizenzen werden ebenso per Softwaretool geliefert.

11. KADMOS kann als LIBRARY-Version oder als DYNAMIC LINK LIBRARY-Version („DLL“) geliefertwerden. Wenn Sie später von der LIBRARY- zur DLL-Version wechseln möchten, müssen Sie sicherstellen, dass das DLL-Interface sich deutlich vom Interface unterscheidet, welches die Original KADMOS DLL Datei benötigt, und Sie müssen Ihr eigenes DLL-Interface geheim halten.

Gebühren und Kosten

12. Die einmaligen Kosten für den Gebrauch von KADMOS richten sich gemäss den Bestimmungen unserer aktuellen Preisliste. Die Kosten sind zahlbar innert 30 (dreissig) Tagen nach Rechnungsstellung.

13. Pro verkaufte Kopie bzw. Lizenz an einen Kunden schulden Sie uns eine Lizenzgebühr, wobei in Bezug auf die Anzahl der Lizenzgebühren zusätzlich die Bestimmungen in Rz. 7 zu beachten sind. Die Lizenzgebühr richtet sich gemäss unserer aktuellen Preisliste. Die Kosten sind ebenfalls zahlbar innert 30 (dreissig) Tagen nach Rechnungsstellung. Werden Testversionen sowie Kopien von KADMOS für Marketing- und Dokumentationszwecke den interessierten Kunden, der Presse oder anderen Medien von Ihnen zur Verfügung gestellt, ist darauf keine Gebühr geschuldet, sofern diese von Ihnen gratis abgegeben werden und die Funktionsfähigkeit von KADMOS auf maximal 3 (drei) Monate beschränkt ist.

14. Für die Wartung von KADMOS und die Wartung der verkauften Kopien bzw. Lizenzen von KADMOS sind ebenfalls Kosten geschuldet. Die Wartung beinhaltet die jeweiligen verfügbaren Updates für KADMOS. Die Wartungskosten betragen 18 % der Kosten gemäss Rz. 12 sowie der Lizenzgebühr gemäss Rz. 13 vorstehend. Der entsprechende Wartungsvertrag kann jeweils mit einer Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten auf das Ende eines Jahres gekündigt werden.

Unterlizenz

15. Sie sind berechtigt, denjenigen Kunden, welche Ihre Software-Applikation benützen, eine Unterlizenz zum Gebrauch von KADMOS einzuräumen. Dieses Recht schliesst die Fehlerberichtigung und Erstellung einer Sicherungskopie ein. Darüber hinaus ist es verboten, KADMOS zu vervielfältigen, zu vertreiben, bearbeiten, anzupassen oder in anderer, nicht bestimmungsgemässer Form verfügbar zu machen bzw. diesbezüglich Unterlizenzen an Dritte zu erteilen.

16. Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass keine unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung, Anpassung, Veränderung oder andere, nicht gestattete Nutzungen von KADMOS durch Dritte stattfinden. In diesem Zusammenhang sind Sie verpflichtet, Ihre Software-Applikation insbesondere mit einem effektiven Kopierschutz auszustatten. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, so sind Sie verpflichtet, mit Ihren Kunden einen Unterlizenzvertrag mit denselben Bestimmungen gemäss diesen Lizenzbedingungen abzuschliessen.

17. Sie treten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf dem Markt auf und sind nicht berechtigt, uns gegenüber Dritten zu vertreten.

Updates und Support

18. Informationen zu Updates, neuen Entwicklungen und Versionen sind auf unserer Internetseite erhältlich. Wir sind berechtigt, nach eigenem Ermessen und nach einer gewissen Zeit, KADMOS auf eine neue Compilerversion umzustellen.

19. Wir werden Ihnen alle für die Nutzung von KADMOS wesentlichen Informationen umgehend zur Verfügung stellen und neue Erkenntnisse, welche für die Nutzung von KADMOS nachteilige Folgen haben könnten, sofort mitteilen.

20. Für die aktuelle Version von KADMOS bieten wir kostenlose Supportleistungen über das Internet an. Der Produktsupport ist auf Programmverbesserungen und Fehlerkorrekturen begrenzt und wird durch regelmässige Updates erbracht. Die Unterstützung für die Parametereinstellung zur Behandlung von Problembildern wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jeder weitere Support wird nur gegen Bezahlung angeboten. Der Preis richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand und dem benötigten Material.

Gewährleistung und Haftung

21. Wir übernehmen keine Haftung für die Rechtsbeständigkeit der Immaterialgüterrechte, insbesondere den möglichen Verfall der Immaterialgüterrechte aufgrund von Nichtbenutzung, und es sind uns keine älteren Rechte Dritter bekannt, die der Benutzung von KADMOS entgegenstehen könnten. Eine Gewährleistung für das Nichtbestehen solcher Rechte ist aber ausdrücklich ausgeschlossen. Wir sichern Ihnen jedoch zu, dass wir auf eigene Kosten die Schutzrechte während der Geltung der Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen aufrechterhalten und zu diesem Zweck allfällige Gebühren bezahlen werden.

22. Wir bestätigen Ihnen, dass uns keine Mängel an KADMOS bekannt sind. Wir gewährleisten Ihnen folglich, dass KADMOS die gemäss unserem jeweils aktuellsten Handbuch wesentlichen vereinbarten Funktionen erfüllt. Wesentlich ist eine Funktion dann, wenn ihr fehlerhaftes Arbeiten zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung des Gebrauches der Software nach den Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen führt.Mit dem Herunterladen von KADMOS akzeptieren Sie jedoch, dass die Schriftzeichenerkennung auf statistischen Daten beruht und deshalb nicht davon ausgegangen werden kann, dass KADMOS ausnahmslos fehlerfrei arbeitet, d.h. das richtige Resultat liefert. Sie erklären sich folglich damit einverstanden, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen denkbaren Kombinationen und Anwendungen stets absolut fehlerfrei arbeitet.

23. Der Gewährleistung unterliegt jeweils die letzte, von uns überlassene Version von KADMOS. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Dokumentation stellen keine Zusicherungen dar. Nehmen Sie Änderungen an KADMOS vor oder wird KADMOS entgegen den Anweisungen oder den Vorgaben in unseren Bedienungs- und Unterhaltsanleitungen verwendet, entfällt jegliche Gewährleistung.Ebenfalls wird eine Gewährleistung vollumfänglich ausgeschlossen, wenn KADMOS Ihren besonderen Erfordernissen nicht entspricht, die zuvor nicht schriftlich spezifiziert wurden oder der von Ihnen bezweckte Erfolg nicht verwirklicht wird. Dasselbe gilt, wenn Sie Updates zur Fehlervorbeugung oder Korrektur nicht vornehmen.

24. Soweit eine Gewährleistungspflicht besteht, wird diese für einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren seit dem Herunterladen von KADMOS eingeräumt. Sie sind verpflichtet, KADMOS nach dem Herunterladen unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab Entdeckung des Mangels schriftlich mitzuteilen, ansonsten gilt der diesbezügliche Mangel als anerkannt. Das Gewährleistungsrecht ist zunächst auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt, ein Rücktritt ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Mängelbeseitigungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit bzw. Feststellbarkeit der Mängel. Stellt sich bei einer Nachforschung in Zusammenhang mit den von Ihnen geltend gemachten Mängelansprüchen heraus, dass ein Mangel nicht vorliegt, so sind wir berechtigt, die Kosten der Nachforschung auf der Grundlage der aufgewendeten Zeit und Materialien in angemessener, jedenfalls kostendeckender Höhe in Rechnung zu stellen.

25. Die Haftung für weitere Pflichtverletzungen sowie mittelbare und unmittelbare Schäden, unter anderem für Mangelschäden und Mangelfolgeschäden, wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Insbesondere wird die Haftung für Schäden, welche den Kunden durch den Gebrauch von KADMOS in Kombination mit Ihrer Software-Applikation entstehen, vollumfänglich wegbedungen. Im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen und Klagen durch Kunden haben Sie uns schadlos zu halten.

Eigentum der Immaterialgüterrechte und deren Benutzung

26. Sie anerkennen ausdrücklich, dass KADMOS in unserem Eigentum steht und urheberrechtlich geschützt ist sowie dass wir die Inhaber der Rechte von KADMOS sind. Sie verpflichten sich, KADMOS nur gemäss den Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen zu verwenden und in keiner Weise zu beeinträchtigen. Es entstehen denn auch für Sie keine Eigentumsrechte. KADMOS verbleibt im unserem Eigentum und wir bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an KADMOS. Wir behalten folglich in vollem Umfang sämtliche uns zustehenden Immaterialgüterrechte, insbesondere alle Patent-, Design-, Urheber-, Namens- und Firmenrechte sowie die Rechte an unserem Knowhow.

27. Sie verpflichten sich im Weiteren, aus der Benutzung der Immaterialgüterrechte keine Rechte gegen uns herzuleiten, die Immaterialgüterrechte weder selbst anzugreifen noch Angriffe Dritter zu initiieren bzw. zu unterstützen. Sie verpflichten sich darüber hinaus, Neueintragungen der Immaterialgüterrechte durch uns oder Abwandlungen davon zu tolerieren.

28. Sie verpflichten sich ferner, keine neuen Immaterialgüterechte, die mit unseren Immaterialgüterrechten identisch oder diesen ähnlich sind, für identische oder ähnliche Produkte anzumelden oder zu benutzen.29. Jede Benutzung der Immaterialgüterrechte durch Sie gilt als Benutzung durch uns. Sie übertragen uns daher kostenlos im Voraus sämtliche Immaterialgüterrechte, die in der Folge der Benutzung der Immaterialgüterrechte eventuell entstehen.

29. Jede Benutzung der Immaterialgüterrechte durch Sie gilt als Benutzung durch uns. Sie übertragen uns daher kostenlos im Voraus sämtliche Immaterialgüterrechte, die in der Folge der Benutzung der Immaterialgüterrechte eventuell entstehen.

Verwendung der Immaterialgüterrechte

30. Wir räumen Ihnen das nicht ausschliessliche und für die Dauer des Gebrauchs von KADMOS beschränkte Recht zur Verwendung unserer Softwarezeichen sowie sonstigen Symbole und Produktbezeichnungen (nachfolgend "vertragsgegenständliche Kennzeichen") ein. Diese Berechtigung ist von Ihnen nur im Rahmen des Gebrauchs gemäss den Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen auszuüben. Sie verpflichten sich, Ihre Vertriebsbemühungen so auszugestalten, dass eine Beeinträchtigung des Rufs unserer vertragsgegenständlichen Kennzeichen unterbleibt.

31. Ohne vorgängige schriftliche Genehmigung von uns, ist es Ihnen untersagt (i) die vertragsgegenständlichen Kennzeichen nachzuahmen, zu verändern oder in anderer Weise zu
modifizieren, sowie (ii) die an KADMOS angebrachten vertragsgegenständlichen Kennzeichen oder Nummern und sonstigen Identifikationszeichen zu entfernen, zu verändern oder in anderer Weise zu modifizieren.

Informationspflicht und Verteidigung der Immaterialgüterrechte

32. Sie sind verpflichtet, uns sofort und umfassend über jegliche Ansprüche von Dritten oder von Behörden zu orientieren, soweit diese im Zusammenhang mit KADMOS stehen. Ihnen ist es untersagt, geltend gemachte Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit KADMOS ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von uns anzuerkennen.

33. Sie verpflichten sich zudem, uns ohne unangemessene Verzögerung über sämtliche (mögliche) Verletzungen der Immaterialgüterrechte zu unterrichten und uns bei der Verteidigung der Immaterialgüterrechte zu unterstützen. Das gerichtliche bzw. aussergerichtliche Vorgehen gegen Dritte im Zusammenhang mit der Verletzung der Immaterialgüterrechte ist grundsätzlich uns vorbehalten. Falls wir nicht bereit bzw. interessiert sind, gegen diesen Dritten vorzugehen, sind Sie dazu berechtigt, aber nicht verpflichtet, in eigenem Namen die Verletzung vorbehaltlich unserer Zustimmung geltend zu machen. Die Verteidigung gegen Angriffe Dritter auf die Rechtsbeständigkeit der Immaterialgüterrechte, wie z. B. Löschungsklagen, sind ausschliesslich uns vorbehalten.

Geheimhaltungspflicht

34. KADMOS enthält Geschäftsgeheimnisse von uns, insbesondere in Form von Informationen, Ideen, Konzepten und Know-how. Sie verpflichten sich, über sämtliche solche, von uns im Zusammenhang mit dem Gebrauch von KADMOS zugänglich gemachten Informationen, Dokumente und sämtliches Know-how von uns, Stillschweigen zu bewahren. Sie haben Ihre Organe, Mitarbeiter, Agenten, Vertreter und dergleichen zur Geheimhaltung unserer Geschäftsgeheimnisse zu verpflichten. Jede Weitergabe von Geheimnissen über KADMOS oder von unserem Know-how an Dritte, insbesondere (aber nicht abschliessend) durch die Zurverfügungstellung von Programmkopien oder Wiedergabe in der Softwaredokumentation, ist strengstens verboten.

35. Alle Ihnen, Ihren Organen, Mitarbeitern, Agenten, Vertretern und dergleichen im Rahmen des Gebrauchs von KADMOS zugänglich gemachten Informationen, unabhängig von ihrer Form, unterstehen dieser Geheimhaltungsklausel. Dazu gehören insbesondere (aber nicht abschliessend) auch mündliche Mitteilungen sowie Informationen zum Umsatzvolumen.

36. Von der Geheimhaltungspflicht nicht erfasst sind allgemein zugängliche Informationen, das Knowhow über KADMOS oder Informationen, von denen Sie beweisen können, dass diese bereits vor Geltung der Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen bekannt waren oder welche ohne jegliches Zutun, ohne Unterlassen oder Verantwortung von Ihnen, allgemein bekannt sind.

Konventionalstrafe

37. Wird eine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen verletzt, ist für jede Verletzung eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 20.000,00 geschuldet. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet Sie nicht von der Einhaltung der Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen. Die Geltendmachung des effektiven Schadens bleibt vorbehalten, wobei die Konventionalstrafe jedoch auf den effektiven Schaden angerechnet wird.

38. Wir sind berechtigt, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen und insbesondere den korrekten Gebrauch von KADMOS im Rahmen eines Audits überprüfen zu lassen. Der damit beauftragte fachkundige und zur Verschwiegenheit verpflichtete Auditor kann bei Bedarf Dritte beiziehen. Der Entscheid und der Prüfungsbericht des Auditors sind endgültig und für beide Parteien bindend. Sollte eine Verletzung dieser Lizenzbedingungen festgestellt werden, haben Sie uns zudem für sämtliche Kosten der Überprüfung zu entschädigen.

Dauer der Gültigkeit der Bestimmungen der Lizenzbedingungen

39. Die Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt des Herunterladens von KADMOS und dauern an, solange KADMOS gemäss den Bestimmungen in Ziffer 2 gebraucht wird.

Schlussbestimmungen

40. Die Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen sind so auszulegen, dass sie rechtswirksam und verbindlich sind. Sollte eine Bestimmung ungültig oder sonst wie nicht durchsetzbar sein, behalten die übrigen Bestimmungen der Lizenzbedingungen ihre Gültigkeit, und die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

41. Verzichtet eine Partei darauf, ein Recht aus den Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen im Einzelfall durchzusetzen, so kann dies nicht als genereller Verzicht auf weitere derartige Rechte betrachtet werden.

42. Rechte und Pflichten aus den Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen bzw. abgetreten werden. Vorbehalten bleibt die Abtretung von Geldforderungen.

43. Die Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen betreffend Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/UN-Kaufrecht/Wiener Kaufrecht) findet keine Anwendung.

44. Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit den Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über deren gültiges Zustandekommen, Rechtswirksamkeit, Abänderung oder Auflösung, sind die Gerichte an unserem Sitz ausschliesslich zuständig.